Juristische Betreuung und Mediation im Phönix Konzept:

Der Blick des Fachanwalts und Mediators

 

Bei der juristischen Betreuung gilt es drei Sachverhalte klar zu unterscheiden:

  1. Die Prävention im Unternehmen

  2. Die außergerichtliche Auseinandersetzung

  3. Die gerichtliche Auseinandersetzung


Im Arbeitsalltag ist es - nicht zuletzt durch die Anwendung der modernen Kommunikationsmittel - zu einer 24stündigen Stand by Stellung der Arbeitnehmer gekommen.

Pad, Smartphone und Internet machen es möglich, dass der Arbeitnehmer selbst am Wochenende, an Feiertagen oder im Urlaub permanent erreichbar ist.

Dies widerspricht beispielsweise dem Bundesurlaubsgesetzt und natürlich dem Arbeitszeitgesetz.

Pausen und Erholung sind wichtig, um sich zu entspannen und nicht "auszubrennen". Firmen, die das erkannt haben, stellen gezielt ihr ausgewogenes "Work-Life-Balance" Konzept heraus. Immer mehr Unternehmen schließen auch mit ihrer Mitarbeitervertetung Vereinbarungen zur Erreichbarkeit nach Feierabend.

Die Bandbreite in der Prävention ist daher so individuell wie ihr Unternehmen.

Ist die Auseinandersetzung so weit, dass Schriftsätze ausgetauscht werden müssen, liegt der Schwerpunkt zunächst darin, das Unternehmen für die Burnout Problematik zu sensibilisieren. Der Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz und nicht wahrgenommene Fürsorgepflichten können hier manchmal schon "Wunder" bewirken, die zu einer vernünftigen "Wiedereingliederung" führen.

Wenn alle außergerichtlichen Bemühungen nichts genutzt haben, bleibt die Möglichkeit der Klage, die u. a. auf die unterlassene Fürsorge gestützt werden kann.

Das Beratungskonzept ist daher immer auf den persönlichen Fall zugeschnitten.

 
Mehr zum Thema Arbeitsrechtsvertretung und Mediation, können Sie der Webseite der Kanzlei Göb und Jansen entnehmen:

Arbeitsrecht

Mediation